In der letzten Senatssitzung am 19.11.21 wurde nach Abstimmung der September 2022 als nächster Wahltermin festgelegt, das genaue Datum folgt. Zu diesem Zeitpunkt wird die Besetzung des Senats, der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die VertreterInnen zur Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §3 Abs. 3 KA-AZG (KAAZG Vertreter) gewählt. Erstmals wird es auch die Möglichkeit einer Briefwahl (wie bei den Betriebsratswahlen) geben. Dies erleichtert die Möglichkeit an der Wahl teilzunehmen schon sehr und es ist zu hoffen, dass die traditionell sehr schlechte Wahlbeteiligung (unter 25%) sich dadurch verbessert.Unser aller Ziel muss es sein möglichst viele Kolleginnen von der Wichtigkeit einer Wahlteilnahme zu überzeugen. Nur wenn man in den Gremien vertreten ist, erhält man viele Informationen und hat durch Teilnahme in Kommissionen und Arbeitsgruppen auch ein Mitspracherecht und Abstimmungsmöglichkeiten über Besetzungen, Veränderungen, oder geplante Neuerungen.