Briefwahl ermöglicht

Die Novelle zum UOG wird einige Veränderungen bringen. So ist nun bei künftigen Senatswahlen die Möglichkeit einer Briefwahl festgelegt. Dies wird für alle, aber im Speziellen für klinisch tätige Kolleginnen, Teilzeitkräfte und karenzierte Mitarbeiterinnen eine wesentliche Erleichterung darstellen, ihr aktives Wahlrecht auszuüben.

Wir freuen uns auf eine hoffentlich höhere Wahlbeteiligung, denn nur wenn Du wählst, kannst Du mitgestalten.