Vertreter der Einzelinteressen der Arbeitnehmer
Der Betriebsrat ist der gesetzliche Vertreter der Einzelinteressen der Arbeitnehmer:innen. Zu diesen Einzelinteressen zählt der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers, der durch die Entscheidung des Arbeitgebers benachteiligt wurde. Für den Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine Pflichtaufgabe.
Besondere Verhaltenspflichten gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer
In seiner Tätigkeit sind dem Betriebsrat gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer im Betrieb besondere Verhaltenspflichten auferlegt. So sind etwa die Mitglieder des Betriebsrats zur Verschwiegenheit über persönliche Verhältnisse der Arbeitnehmer verpflichtet.
Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion
Neben der Vertretungsfunktion für die Belegschaft als Ganzes oder den einzelnen Arbeitnehmer hat der Betriebsrat auch eine Informations-, Steuerungs- und Kommunikationsfunktion im Betrieb. Er ist – vereinfacht gesagt – das Bindeglied zwischen der Belegschaft und der Betriebsführung.
Mitspracherecht bei verschiedenen wichtigen Bereichen an der MUW
- Betriebliche Ausbildung und Schulung
- Betriebsvereinbarungen
- Frauenförderung
- Information & Beratung
- Überwachung der Rechtsvorschriften
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
(Quelle: Arbeiterkammer: https://www.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/rechteundpflichtendesbetriebsrates/index.html)